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Wann sollten Sie keine Massage erhalten?

Die ärztliche Untersuchung sollte bei starken Schmerzen an erster Stelle stehen!

Grundsätzlich gilt: Haben sie starke akute Beschwerden sollten Sie diese auf jeden Fall ärztlich abklären lassen. Ihre Ärztin wird Ihnen bei Bedarf eine Überweisung für üblicherweise 10 Massagebehandlungen je nach Indikation geben.

Bitte bringen Sie aktuelle relevante Befunde und eine Liste der regelmäßig eingenommenen Medikamente zur ersten Behandlung mit. Bitte informieren Sie mich unbedingt wenn Sie schwanger sind oder Vorerkrankungen wie z.B. Osteoporose, Durchblutungsstörungen oder Diabetes haben.

Akute Infekte und Entzündungen

Sind sie schon in einer Behandlungsserie und fühlen sich krank oder fiebrig, sollten Sie keine Massagen erhalten, da der Körper mit dem Infekt schon genug beschäftigt ist. Das selbe gilt in den ersten Tagen der Regelblutung.

Bitte melden Sie sich auch, wenn sie einen Sonnenbrand oder andere entzündliche Hautreaktionen (Ekzeme, Gürtelrose) haben. Wir werden dann telefonisch besprechen, ob der Termin besser verschoben werden sollte.

Andere Therapien

Nach Impfungen, Injektionen, Infiltrationen, Quaddelung, Akupunktur, oder Osteopathischen Behandlungen, Einnahme oder Injektion von Cortison-Präparaten usw. sollten Sie ihrem Körper ein paar Tage Ruhe gönnen, um angemessen auf die Therapien reagieren zu können.

Patienten mit Herzschrittmacher sollten insbesondere in den ersten Monaten keine Massagebehandlungen erhalten, beziehungsweise nur in enger Absprache mit dem behandelnden Kardiologen.

Dasselbe gilt für Patienten mit Krebserkrankungen, während der Chemotherapie oder anderen intensiven Behandlungen.

Akuter Bandscheibenvorfall

Wie anfangs erwähnt sollten sie bei sehr starken, anhaltenden Rückenschmerzen, speziell mit in Arm oder Bein ausstrahlenden Schmerzen, ihren Arzt aufsuchen.

Zusätzlich zu Schmerzmedikation und Physiotherapie kann Heilmassage bei Bandscheibenvorfall sehr gut begleitend eingesetzt werden. Hierbei ist die Zusammenarbeit Arzt - Therapeutinnen - Patient sehr wichtig, da Alarmsignale auf keinen Fall übersehen werden sollten!

Bitte informieren sie Ihren Arzt und Therapeut darüber, wenn Sie Heberschwächen an Armen und Beinen bemerken (z.B. bei einem lumbalen Bandscheibenvorfall wenn Sie nicht mehr auf den Zehenballen oder Fersen stehen können).

Folgende Symptome stellen eine Operationsindikation dar und müssen unbedingt in der Notfallambulanz abgeklärt werden:

  • neu auftretendes Taubheitsgefühl an Gesäß, Bereich der Genitalien oder innen an den Oberschenkeln
  • neu auftretendes Taubheitsgefühl und Muskelschwäche an Armen oder Beinen
  • plötzlich auftretende Harn- oder Stuhlinkontinenz oder Impotenz

Wenn diese seltenen Alarmsignale nicht auftreten, kann heute ein Bandscheibenvorfall sehr gut konventionell (Schmerzmedikation, Physiotherapie, Massage, Ergotherapie) behandelt werden!

Mir liegt eine stetige Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin sowie anderen TherapeutInnen im Sinne einer multimodalen Therapie sehr am Herzen!

Gisela Tösch

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