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So nutzen Sie den Gesundheitshunderter

Vorbeugen mit Massagebehandlungen

Als Versicherte/r der SVS steht Ihnen und Ihren mitversicherten Angehörigen einmal jährlich der Gesundheitshunderter zu.

Vorraussetzung:

  • Sie haben eine Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt gemacht (bis zu drei Jahre vor der Antragstellung bzw. ab 40 Jahren bis zu zwei Jahre vor der Antragstellung). oder
  • Sie nehmen am Programm "Selbständig gesund" teil.

Wenn Sie nun gesundheitsfördernde Leistungen, zum Beispiel Massagebehandlungen in Anspruch nehmen, laden Sie einfach die Rechnung online hoch und erhalten 100,- auf Ihr Bankkonto refundiert.

In in diesem Blogbeitrag habe ich mehr Informationen über die Vorsorgeleistungen der SVS zusammengetragen.

1. Vorbeugen

Sie konsumieren Massagen oder Gesundheitsaktivitäten bei qualifizierten Partnerbetrieben der SVS in der Höhe von mindestens 100,-

2. Rechnung Hochladen

Sie laden die Massagerechnung sowie Zahlungsbestätigung gemeinsam mit dem Onlineantrag auf svs.at hoch und erhalten 100,- refundiert.

Heilmasseurin Gisela Tösch informiert eine Patientin über die Antragstellung zum Gesundheitshunderter