Kostenzuschüsse der Krankenversicherungen
1. Überweisung vom Arzt ausstellen lassen
Ihre Ärztin, Ihr Arzt erstellt je nach Indikation eine Überweisung für 10x Heilmassage, Lymphdrainage oder Bindegewebsmassage.
2. Bewilligung einholen (nur SVS-Versicherte)
SVS-Versicherte müssen die Überweisung binnen 2 Wochen nach Ausstellung bewilligen lassen. Dazu senden Sie oder Ihr Arzt oder ich die eingescannte Überweisung an die SVS. Nach einigen Tagen werden Sie die Bewilligung per Post erhalten.
3. Massagebehandlungen erhalten
Binnen 4 Wochen ab Ausstellung der Überweisung / ab Bewilligung soll die erste Behandlung erfolgen. Ein bis zwei Massagen pro Woche sind üblich.
4. Rechnung bezahlen
Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung von mir und bezahlen gesamten Betrag bar oder mit Bankzahlung.
5. Einreichung bei ÖGK, SVS oder BVAEB
Sie reichen Überweisung, Bewilligung (SVS), Originalrechnung und den Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse ein. Behalten Sie am besten für sich selbst Kopien davon auf.
6. Kostenerstattung
Ihre Krankenkasse wird den Kostenzuschuss laut aktuellem Tarif (siehe unten) auf Ihr Bankkonto erstatten.
7. eventuell Einreichung bei Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung für ambulante Heilbehandlungen refundiert üblicherweise den restlichen Betrag. Reichen Sie dazu die unter Punkt 6. genannten Kopien sowie die Leistungsabrechung ihrer Krankenversichherung ein.