Information für zuweisende Ärzte
Auf diesem Wege möchte ich mich für die Zuweisung von PatientInnen zur Heilmassage im vergangenen Jahr herzlich bedanken! Und ich freue mich auf weitere gute Zusammenarbeit im Sinne unserer Patienten.
Für ÖGK-Patienten ist die Verordnung
von 10x Heilmassage nach wie vor bewilligungsfrei!
Tarife der Sozialversicherungen
Die Tarife für Behandlungen bei HeilmasseurInnen wurden ja mit Jänner 2024 deutlich angehoben.
Zu beachten bei ÖGK
Die ÖGK erlaubt bewilligungsfrei auch mehrere Verordnungen hintereinander, ohne auf die ehemalige Pause von 13 Wochen zu bestehen!
Zu beachten bei SVS
Die SVS besteht auf einer Bewilligung vor Antritt der Therapie. Das Ansuchen um Bewilligung übernehme ich gerne für meine Patienten um ehestmöglich mit den Behandlungen starten zu können. Wenn es natürlich in der Ordination schon geschieht, umso besser.
Verordnungen für 10x Bindegewebsmassage werden laut SVS nur bei folgenden Diagnosen bewilligt:
- Fibromyalgie
- Periarterielle Verschlusskrankheit PAVK
- Chronische Nackenschmerzen und Spannungskopfschmerz
- Chronische Konstipation
Gesundheitshunderter der SVS
Viele der SVS-Versicherten wissen (noch) gar nicht darüber Bescheid und verzichten aus Zeitnot auf regelmäßige
- hausärztliche Gesundenuntersuchung oder das
- Programm Selbständig gesund.
Nach erfolgter Untersuchung oder Teilnahme haben sie jedoch JÄHRLICH Anspruch auf 100,- für präventive Maßnahmen wie Massagen (nur bei Heilmasseurinnen oder Physiotherapeutinnen), Bewegung, Ernährung.
Dies gilt genauso für mitversicherte Angehörige. Mitversicherte Kinder, die den GesundheitsCheck Junior absolvieren, haben ebenso Anspruch auf den Gesundheitshunderter. Dieser kann für Massagen, Bewegungsprogramme und sogar Schulskikurse oder Sommersportwochen angefordert werden. Mehr dazu in meinem Blog..
Fordern Sie gerne meinen Flyer (siehe unten) für Patienten an, um ihn bei der VO auszuhändigen!
Vielen Dank für Ihr Interesse, bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
+43 664 4249998
Gisela Tösch
